Teilnahme- und Zahlungsbedingungen für Lehrgänge, die in Zusammenarbeit
mit der Agentur für Arbeit/ARGE durchgeführt werden
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anmeldung,
Mindestteilnehmerzahl
Die Anmeldung ist in jedem
Fall schriftlich bei der BFW Saarland GmbH vorzunehmen. Sowohl Anmeldungen als
auch Anmeldebestätigungen können per Telefax erfolgen. Die BFW Saarland GmbH bestätigt
die Anmeldung. Mit Zugang der Bestätigung kommt der Vertrag – unter dem
Vorbehalt des Erreichens der Mindestteilnehmerzahl - zu Stande. Kann die
Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt die BFW Saarland GmbH dies den
Betreffenden mit.
Angebotsinhalt
Mit der
eigenhändig unterschriebenen Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/in
ausdrücklich die dem jeweiligen Lehrgang zu Grunde liegenden
Unterrichtsinhalte, insbesondere die definierten Leistungsprüfungen und Zugangsberechtigungen
zu weiterführenden Lehrgangseinheiten (Block-, Stufen- und Semestermodelle) an.
Zahlungen
Die
Zahlungen und ihre Fälligkeit sind grundsätzlich unabhängig von Leistungen
Dritter. Bei Bildungsmaßnahmen nach dem SGB III und für die Einlösung von
Bildungsgutscheinen gelten gesondert festgelegte Bedingungen. Für andere
Lehrgänge, die länger als 3 Monate dauern, werden i. d. R. monatliche
Ratenzahlungen gewährt, sofern nicht durch Lehrgangs- oder Semesterrechnung
anders lautend mitgeteilt. Liegt keine Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren
vor, sind die Lehrgangskosten zu Beginn des Lehrgangs, spätestens nach Erhalt
der Rechnung und bei Ratenzahlungen zu den vereinbarten Fälligkeiten ohne
Aufforderung durch Überweisung auf eines der folgenden Konten zu entrichten:
Postbank Saarbrücken
Deutsche Bank Saar
Konto
61 668
BLZ
590 100 66
Konto
010 365 500
BLZ
590 700 70
IBAN
DE88 5901 0066 0000 0616 68
BIC
PBNKDEFF
IBAN
DE86 5907 0070 0010 3655 00
BIC
DEUTDEDB595
Rücktritt
und Kündigung
Innerhalb von 14 Tagen nach
Vertragsabschluss ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich, jedoch längstens bis
zu Beginn der Schulung. Bei Lehrgängen mit einer Laufzeit von weniger als 3
Monaten ist eine Kündigung grundsätzlich nicht möglich. Ansonsten kann die
Teilnahme an einem Lehrgang erstmals frühestens zum Ende der ersten 3 Monate
des Lehrgangs mit einer sechswöchigen Frist gekündigt werden. Danach jeweils
zum Ende der nächsten 3 Monate.
Bei Lehrgängen, die in
Lehrgangsabschnitte (Semester) untergliedert sind, ist abweichend hiervon eine
Kündigung nur zum Ende der jeweiligen Lehrgangsabschnitte (Semester) möglich.
Die Kündigung muss stets
schriftlich erfolgen. Entscheidend für die Wahrung der Fristen ist der Eingang
der schriftlichen Kündigung bei der BFW Saarland GmbH, Schlesienring 2, 66121
Saarbrücken. Bis zu dem hieraus abzuleitenden Kündigungstermin besteht die
Verpflichtung zur weiteren Zahlung der Lehrgangskosten bzw. fälligen Raten. Das
Fernbleiben vom Unterricht sowie eine Abmeldung bzw. Kündigung vor Ort bei
Lehrgangsleiter/in oder Dozent/in wird grundsätzlich nicht als Kündigung
akzeptiert.
Abweichend: Eine Abmeldung bzw. Kündigung von Lehrgängen, die im Rahmen der
Richtlinien zur Umsetzung des Programms „Lernziel Produktivität“ gefördert
werden, ist nach Lehrgangsbeginn nicht mehr möglich.
Bei Bildungsmaßnahmen nach dem SGB III und für die Einlösung von
Bildungsgutscheinen gelten gesondert festgelegte Bedingungen.
Änderung
des Angebotes
Die BFW Saarland GmbH erteilt
Unterricht im Rahmen des zu Beginn des Lehrgangs gültigen Angebotes. Sie behält
sich Änderungen vor. Das Schulungsziel wird dabei nicht verändert. Die BFW
Saarland GmbH behält sich vor, wegen unvorhersehbarer Ausfälle von Dozenten
oder sonstigen Störungen, die die BFW Saarland GmbH nicht zu vertreten hat,
Lehrgänge abzusagen. Bereits entrichtete
Gebühren werden anteilig erstattet.
Zusammenlegung
von Klassen, Wechsel der Dozenten
Sollte sich im Verlauf eines Lehrgangs die Teilnehmerzahl einer Klasse
so stark reduzieren, dass eine kostendeckende Fortführung der Klasse für die
BFW Saarland GmbH nicht möglich ist, können Klassen – auch aus
unterschiedlichen Lehrgangsorten – zusammengelegt werden.
So weit der Gesamtzuschnitt der Schulung nicht wesentlich
beeinträchtigt wird, berechtigen das Zusammenlegen der Klassen, der Wechsel der
Dozenten und Verschiebungen im Ablauf die Teilnehmerin/den Teilnehmer weder zum
Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes. Die Möglichkeit zur
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Haftung
Die Haftung der BFW Saarland
GmbH für Schäden der Teilnehmerin/des Teilnehmers jeglicher Art wird für die
BFW Saarland GmbH sowie deren Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, so weit sie nicht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem
Verhalten beruhen.
Datenspeicherung
Durch die Anmeldung erklärt sich die Teilnehmerin/der Teilnehmer mit
der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der
Lehrgangsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im
Zusammenhang mit beruflicher Bildung einverstanden. Ihre personenbezogenen
Daten werden so gespeichert, dass Sie für unberechtigte Dritte nicht zugänglich
sind. Bei der Kommunikation per Email kann die vollständige Datensicherheit
allerdings nicht sichergestellt werden.
AGB Stand Februar 2013
Industriemeister-Lehrgänge
in Homburg, Dillingen, Saarbrücken, Völklingen >>> Jetzt Platz sichern <<<