Die Anmeldung ist in jedem Fall schriftlich bei der BFW Saarland GmbH vorzunehmen. Sowohl Anmeldungen als auch Anmeldebestätigungen können per Telefax erfolgen. Die BFW Saarland GmbH bestätigt die Anmeldung. Mit Zugang der Bestätigung kommt der Vertrag – unter dem Vorbehalt des Erreichens der Mindestteilnehmerzahl - zu Stande. Kann die Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt die BFW Saarland GmbH dies den Betreffenden mit.
Mit der eigenhändig unterschriebenen Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/in ausdrücklich die dem jeweiligen Lehrgang zu Grunde liegenden Unterrichtsinhalte, insbesondere die definierten Leistungsprüfungen und Zugangsberechtigungen zu weiterführenden Lehrgangseinheiten (Block-, Stufen- und Semestermodelle) an.
Die Zahlungen und ihre Fälligkeit sind grundsätzlich unabhängig von Leistungen Dritter. Bei Bildungsmaßnahmen nach dem SGB III und für die Einlösung von Bildungsgutscheinen gelten gesondert festgelegte Bedingungen. Für andere Lehrgänge, die länger als 3 Monate dauern, werden i. d. R. monatliche Ratenzahlungen gewährt, sofern nicht durch Lehrgangs- oder Semesterrechnung anders lautend mitgeteilt. Liegt keine Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren vor, sind die Lehrgangskosten zu Beginn des Lehrgangs, spätestens nach Erhalt der Rechnung und bei Ratenzahlungen zu den vereinbarten Fälligkeiten ohne Aufforderung durch Überweisung auf eines der folgenden Konten zu entrichten:
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Postbank Saarbrücken |
Deutsche Bank Saar |
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Konto |
61 668 |
BLZ |
590 100 66 |
Konto |
010 365 500 |
BLZ |
590 700 70 |
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IBAN |
DE88 5901 0066 0000 0616 68 |
BIC |
PBNKDEFF |
IBAN |
DE86 5907 0070 0010 3655 00 |
BIC |
DEUTDEDB595 |
Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich, jedoch längstens bis zu Beginn der Schulung. Bei Lehrgängen mit einer Laufzeit von weniger als 3 Monaten ist eine Kündigung grundsätzlich nicht möglich. Ansonsten kann die Teilnahme an einem Lehrgang erstmals frühestens zum Ende der ersten 3 Monate des Lehrgangs mit einer sechswöchigen Frist gekündigt werden. Danach jeweils zum Ende der nächsten 3 Monate.
Bei Lehrgängen, die in Lehrgangsabschnitte (Semester) untergliedert sind, ist abweichend hiervon eine Kündigung nur zum Ende der jeweiligen Lehrgangsabschnitte (Semester) möglich.
Die Kündigung muss stets schriftlich erfolgen. Entscheidend für die Wahrung der Fristen ist der Eingang der schriftlichen Kündigung bei der BFW Saarland GmbH, Schlesienring 2, 66121 Saarbrücken. Bis zu dem hieraus abzuleitenden Kündigungstermin besteht die Verpflichtung zur weiteren Zahlung der Lehrgangskosten bzw. fälligen Raten. Das Fernbleiben vom Unterricht sowie eine Abmeldung bzw. Kündigung vor Ort bei Lehrgangsleiter/in oder Dozent/in wird grundsätzlich nicht als Kündigung akzeptiert.
Abweichend: Eine Abmeldung bzw. Kündigung von Lehrgängen, die im Rahmen der
Richtlinien zur Umsetzung des Programms „Lernziel Produktivität“ gefördert
werden, ist nach Lehrgangsbeginn nicht mehr möglich.
Bei Bildungsmaßnahmen nach dem SGB III und für die Einlösung von Bildungsgutscheinen gelten gesondert festgelegte Bedingungen.
Die BFW Saarland GmbH erteilt
Unterricht im Rahmen des zu Beginn des Lehrgangs gültigen Angebotes. Sie behält
sich Änderungen vor. Das Schulungsziel wird dabei nicht verändert. Die BFW
Saarland GmbH behält sich vor, wegen unvorhersehbarer Ausfälle von Dozenten
oder sonstigen Störungen, die die BFW Saarland GmbH nicht zu vertreten hat,
Lehrgänge abzusagen. Bereits entrichtete
Gebühren werden anteilig erstattet.
Sollte sich im Verlauf eines Lehrgangs die Teilnehmerzahl einer Klasse
so stark reduzieren, dass eine kostendeckende Fortführung der Klasse für die
BFW Saarland GmbH nicht möglich ist, können Klassen – auch aus
unterschiedlichen Lehrgangsorten – zusammengelegt werden.
So weit der Gesamtzuschnitt der Schulung nicht wesentlich
beeinträchtigt wird, berechtigen das Zusammenlegen der Klassen, der Wechsel der
Dozenten und Verschiebungen im Ablauf die Teilnehmerin/den Teilnehmer weder zum
Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes. Die Möglichkeit zur
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die Haftung der BFW Saarland GmbH für Schäden der Teilnehmerin/des Teilnehmers jeglicher Art wird für die BFW Saarland GmbH sowie deren Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, so weit sie nicht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten beruhen.
Durch die Anmeldung erklärt sich die Teilnehmerin/der Teilnehmer mit
der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der
Lehrgangsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im
Zusammenhang mit beruflicher Bildung einverstanden. Ihre personenbezogenen
Daten werden so gespeichert, dass Sie für unberechtigte Dritte nicht zugänglich
sind. Bei der Kommunikation per Email kann die vollständige Datensicherheit
allerdings nicht sichergestellt werden.
AGB Stand Februar 2013