Industriemeister/in, Geprüfte/r, Fachrichtung Mechatronik

Fachwissen im Umgang mit Aufgaben aus dem Bereich Mechatronik sind die Grundlage für den Industriemeister Mechatronik. Der Meister-Vorbereitungslehrgang hat zum Ziel, dass Sie mit bestandener Meisterprüfung als Industriemeister Mechatronik in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in unterschiedlichen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes arbeiten. Sie übernehmen Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben. Sie besitzen die Fähigkeit sich auf verändernde mechatronische Systeme, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen, um den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.

Lehrgangsort: BFW-Weiterbildungszentrum Saarbrücken-Eschberg;TGBBZ Dillingen;BBZ Homburg
Dauer: 1110 SE (1 SE = 45 Min)
Durchführungsart: Berufsbegleitend
zeitliche Gestaltung:3 Abende pro Woche oder Samstagslehrgang
Lehrgangskosten:4.995,00 €
sonstige Kosten:IHK-Prüfungsgebühr zzt. 281,00 € ADA-Lehrgang: 470,00 € IHK-Prüfungsgebühr zzt. 178,00 €
Förderung möglich:Meister-BAföG
Angebotsform:Vor-Ort-Veranstaltung
Fachbereich:Technik/Handwerk
Qualitätsnachweis:DIN EN ISO 9000 ff. (Europäische Norm nach DIN)
Abschluss:IHK-Prüfung
Teilnehmervoraussetzungen:Zur Prüfung im Prüfungsteil Fachrichtungs-übergreifende Basisqualifikationen ist zuzu-lassen, wer Folgendes nachweist: 1. Abschlussprüfung in dem anerkannten Aus-bildungsberuf Mechatroniker oder einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall- oder Elektroberufen zugeordnet werden kann oder 2.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungs-beruf und danach mindestens 6 Monate Berufspraxis oder 3.eine mindestens vierjährige Berufspraxis. Zur Prüfung im Prüfungsteil Handlungs-spezifische Qualifikation ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und 2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis. Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Auf gaben eines Geprüften Industriemeisters /einer Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Mechatronik gemäß § 1 Abs. 3 haben. Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufspraktische Qualifika-tionen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Zielgruppe:Arbeitnehmer
Art des Lehrgangs:Fort-/Weiterbildung
min. TN-Zahl: 16
Ansprechpartner:Margret.Loeber@BFWSaarland.de
Doris.Schwarz@BFWSaarland.de

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Start: 3. September 2013
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