Industriemeister/in, Geprüfte/r, Fachrichtung Elektrotechnik

Fachwissen im Umgang mit Aufgaben aus dem Bereich Elektro sind die Grundlage für den Industriemeister Elektrotechnik. Seine Einsatzfelder liegen im Bereich der Energieversorgung, Instandhaltung, Produktion, Maschinen- und Anlagenbau. Das Arbeitsgebiet ist je nach Ausrichtung des Unternehmens die Betriebs- oder Automatisierungstechnik. Insbesondere die Kenntnisse einschlägiger Vorschriften und Normen im Bereich der Elektrotechnik machen diesen Industriemeister zur leitenden Elektrofachkraft. Darüber hinaus ist es Ziel des Lehrgangs, die für Meister/-innen notwendige Methoden- und Sozialkompetenz zu vermitteln und zu trainieren, um komplexe betriebliche Aufgabenstellungen analysieren, planen, bearbeiten und dokumentieren zu können. Der Lehrgang gliedert sich in die fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen mit 400 Schulungseinheiten, eine handlungsspezifische Qualifikation mit 700 SE sowie einen berufs- und arbeitspädagogischen Teil mit 64 SE. Der Lehrgang setzt solide fachliche Kenntnisse auf dem Niveau eines guten Facharbeiterabschlusses im Elektrobereich voraus.

Lehrgangsort: BFW-Weiterbildungszentrum Saarbrücken-Eschberg;BBZ Dillingen;BBZ Homburg
Dauer: 1110 SE (1 SE = 45 Min)
Durchführungsart: Berufsbegleitend
zeitliche Gestaltung:3 Abende pro Woche oder Samstagslehrgang
Lehrgangskosten:4.995,00 €
sonstige Kosten:IHK-Prüfungsgebühr zzt. 281,00 € ADA-Lehrgang: 470,00 € IHK-Prüfungsgebühr zzt. 178,00 €
Förderung möglich:Meister-BAföG
Angebotsform:Vor-Ort-Veranstaltung
Fachbereich:Technik/Handwerk
Qualitätsnachweis:DIN EN ISO 9000 ff. (Europäische Norm nach DIN)
Abschluss:IHK-Prüfung
Teilnehmervoraussetzungen:Zur Prüfung im Prüfungsteil 'Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen' ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens 18 Monate Berufspraxis - eine mindestens fünfjährige Berufspraxis Zur Prüfung im Prüfungsteil 'Handlungsspezifische Qualifikationen' ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: das Ablegen des Prüfungsteils 'Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation', das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Zielgruppe:Arbeitnehmer
Art des Lehrgangs:Fort-/Weiterbildung
min. TN-Zahl: 16
Ansprechpartner:Margret.Loeber@BFWSaarland.de
Doris.Schwarz@BFWSaarland.de

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