Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung, Mindestteilnehmerzahl

Die Anmeldung muss in jedem Fall schriftlich (auch per Fax oder Email) erfolgen. Die BFW Saarland GmbH bestätigt die Anmeldung zeitnah. Mit Zugang dieser Bestätigung kommt ein Vertrag – unter dem Vorbehalt des Erreichens der Mindestteilnehmerzahl – zu Stande. Kann die Anmeldung im Ausnahmefall aufgrund dieses Vorbehalts oder sonstiger triftiger Gründe nicht berücksichtigt werden, wird dies den Betreffenden frühestmöglich mitgeteilt. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Angebotsinhalt

Mit der eigenhändig unterschriebenen Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/in ausdrücklich die dem jeweiligen Lehrgang zu Grunde liegenden Unterrichtsinhalte, insbesondere die definierten Leistungsprüfungen und Zugangsberechtigungen zu weiterführenden Lehrgangseinheiten (Block-, Stufen- und Semestermodelle) an.

Zahlungen

Die Zahlungen und ihre Fälligkeit sind grundsätzlich unabhängig von Leistungen Dritter. Bei Bildungsmaßnahmen nach dem SGB III und für die Einlösung von Bildungsgutscheinen gelten gesondert festgelegte Bedingungen. Für andere Lehrgänge, die länger als 3 Monate dauern, werden i. d. R. monatliche Ratenzahlungen gewährt, sofern nicht durch Lehrgangs- oder Semesterrechnung anders lautend mitgeteilt. Liegt keine Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren vor, sind die Lehrgangskosten zu Beginn des Lehrgangs, spätestens nach Erhalt der Rechnung und bei Ratenzahlungen zu den vereinbarten Fälligkeiten ohne Aufforderung durch Überweisung auf folgendes Konto zu entrichten:

Deutsche Bank Saar
IBAN: DE86 5907 0070 0010 3655 00
BIC: DEUTDEDB595

Rücktritt und Kündigung

Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich, jedoch längstens bis zu Beginn der Schulung. Bei Lehrgängen mit einer Laufzeit von weniger als 3 Monaten ist eine Kündigung grundsätzlich nicht möglich. Ansonsten kann die Teilnahme an einem Lehrgang erstmals frühestens zum Ende der ersten 3 Monate des Lehrgangs mit einer sechswöchigen Frist gekündigt werden. Danach jeweils zum Ende der nächsten 3 Monate.
Für den Lehrgang „Staatlich geprüfte/r Techniker/in“ ist abweichend von o. g. Regelung eine Kündigung erstmals frühestens zum Ende der ersten 6 Monate des Lehrgangs mit einer sechswöchigen Frist möglich. Danach jeweils zum Ende der nächsten 6 Monate.
Die Kündigung muss stets schriftlich erfolgen. Entscheidend für die Wahrung der Fristen ist der Eingang der schriftlichen Kündigung bei der BFW Saarland GmbH, Schlesienring 2, 66121 Saarbrücken. Bis zu dem hieraus abzuleitenden Kündigungstermin besteht die Verpflichtung zur weiteren Zahlung der Lehrgangskosten bzw. fälligen Raten. Das Fernbleiben vom Unterricht sowie eine Abmeldung bzw. Kündigung vor Ort bei Lehrgangsleiter/in oder Dozent/in wird grundsätzlich nicht als Kündigung akzeptiert.

Änderung des Angebotes

Die BFW Saarland GmbH erteilt Unterricht im Rahmen des zu Beginn des Lehrgangs gültigen Angebotes. Sie behält sich Änderungen, in Ausnahmefällen auch die temporäre Verlegung des Unterrichtsortes, vor. Das Schulungsziel wird dabei nicht verändert. Die BFW Saarland GmbH behält sich ebenfalls vor, aufgrund unvorhersehbarer Ausfälle von Dozenten, sonstiger Störungen, in Ausnahmesituationen (z. B. Corona, widrige Verkehrsverhältnisse), Lehrgänge abzusagen oder auch online durchzuführen.

Zusammenlegung von Klassen, Wechsel der Dozenten

Sollte sich im Verlauf eines Lehrgangs die Teilnehmerzahl einer Klasse so stark reduzieren, dass eine kostendeckende Fortführung der Klasse für die BFW Saarland GmbH nicht möglich ist, können Klassen – auch aus unterschiedlichen Lehrgangsorten – zusammengelegt werden.

Soweit der Gesamtzuschnitt der Schulung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen das Zusammenlegen der Klassen, der Wechsel der Dozenten und Verschiebungen im Ablauf die Teilnehmerin/den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Haftung

Die Haftung der BFW Saarland GmbH für Schäden der Teilnehmerin/des Teilnehmers jeglicher Art wird für die BFW Saarland GmbH sowie deren Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, so weit sie nicht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten beruhen.

Datenspeicherung/Datenerhebung

Im Rahmen der Anmeldung werden die Teilnehmer über die Erhebung der notwendigen personenbezogenen Daten informiert. Die weitere Kommunikation erfolgt auf Basis einer gesondert abzugebenden Datenschutzeinwilligungserklärung. Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Abwicklung des Lehrganges. Eine Speicherung dieser Daten erfolgt entsprechend der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften für Belege für die Dauer von mindestens 10 Jahren nach Lehrgangsende. Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage der geltenden Regelungen zum Datenschutz ausschließlich zum Zwecke der Abwicklung des konkreten Vertrages und zur Wahrung der rechtlichen Interessen der BFW-Saarland GmbH im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses. Dabei sollen insbesondere die Interessen der jeweiligen Vertragspartei auch im Hinblick auf die Datensicherheit und die Richtigkeit der Daten berücksichtigt werden. Die Datenerhebung erfolgt nur in dem Umfang, der zur Betreuung und Beratung des jeweiligen Teilnehmers erforderlich ist. Die Daten werden ohne die Einwilligung des Teilnehmers nicht an Dritte weitergegeben.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

AGB Stand 2020-10-28

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