Voraussetzungen
In die berufsbegleitende BFW-Fachschule für Technik kann aufgenommen werden, wer die folgenden Voraussetzungen gemäß § 8 der der saarländischen Schul- und Prüfungsordnung über die Ausbildung und Prüfung an Fachschulen für Technik (APO-T) erfüllt und nachweist:
- Mittlerer Bildungsabschluss
- Berufsschulabschluss
- Abschluss der Berufsausbildung in einem anerkannten, für die Fachrichtung geeigneten
Ausbildungsberuf
- entsprechende Berufstätigkeit bei Lehrgangsbeginn von
entweder
– 6 Monaten, bei einer Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von mind. 3 Jahren
oder
– 12 Monaten, bei einer Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von 2 Jahren
Alternativ wird auch zugelassen, wer folgendes nachweist:
- Mittlerer Bildungsabschluss
- Berufsschulabschluss
- eine für den Besuch der Fachschule förderliche Berufstätigkeit von 7 Jahren