Voraussetzungen
In die berufsbegleitende BFW-Fachschule für Technik kann aufgenommen werden, wer die folgenden Voraussetzungen gemäß § 8 der der saarländischen Schul- und Prüfungsordnung über die Ausbildung und Prüfung an Fachschulen für Technik (APO-T) erfüllt und nachweist:
- Mittlerer Bildungsabschluss
- Berufsschulabschluss
- Abschluss der Berufsausbildung in einem anerkannten, für die Fachrichtung geeigneten
Ausbildungsberuf
- Berufstätigkeit
Neu ab 26.03.2026: Auf Beschluss der KMK kann die Berufserfahrung während der Weiterbildung erlangt werden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie direkt nach der Ausbildung Ihre Weiterbildung zum Techniker starten wollen.
Alternativ wird auch zugelassen, wer folgendes nachweist:
- Mittlerer Bildungsabschluss
- Berufsschulabschluss
- eine für den Besuch der Fachschule förderliche Berufstätigkeit von 7 Jahren