Das Aufstiegs-BAföG (unabhängig von Alter, Einkommen oder Vermögen)
Das Aufstiegs-BAföG fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie z. B. Meister, Fachwirte, Techniker oder Betriebswirte.
Wie viel wird gefördert?
Im September 2019 hat das Bundeskabinett ein weiteres wichtiges Zeichen zur Stärkung der beruflichen Bildung gesetzt und die aktuell gültigen Fördersätze nochmals verbessert.
Seit August 2020 gelten folgende Fördersätze:
Zuschuss
– 50 % nicht zurückzahlbarer Zuschuss auf Lehrgangskosten und Prüfungskosten
Darlehen
– über den Restbetrag von 50 % kann ein zinsgünstiges Darlehen bei der KfW beantragt werden
– 50 % KfW-Darlehenserlass bei bestandener Prüfung
Dies entspricht einer Gesamtförderung von insgesamt 75 %
Wie beantragt man das Aufstiegs-BAföG?
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Aufstiegs-BAföG. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Der Aufstiegsbonus
Mit dem „Aufstiegsbonus“ vom saarländischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr wird eine finanzielle Anerkennung für bestandene Meister- und Fortbildungsprüfungen gewährt.
Die vom Ministerium zur Verfügung gestellten Mittel gelten derzeit für den Förderzeitraum vom 01.01.2022 – 31.12.2026.
Der Bonus beträgt 1.000 Euro und kann pro Kalenderjahr nur einmal beantragt werden.
Wer hat Anspruch auf den „Aufstiegsbonus“?
Absolventinnen und Absolventen von Aufstiegsfortbildungen im gewerblichen-technischen und kaufmännischen Bereich, die ihre Prüfung vor der IHK des Saarlandes abgelegt haben.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
- Der Abschluss muss in dem Förderzeitraum erfolgreich abgeschlossen worden sein.
- Der Abschluss muss dem DQR-Niveau 6 oder 7 zugeordnet sein.
- Der Beschäftigungsort oder Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses im Saarland liegen.
Wie wird der Bonus beantragt und ausgezahlt?
Die Beantragung muss innerhalb von 3 Monaten nach Feststellung des Prüfungsergebnisses erfolgen. Zuständig ist die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes.
Besonderheit: Für Teilnehmer mit Beschäftigungsort und Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz, die einen IHK-Abschluss anstreben gilt Folgendes:
Wenn zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses der Beschäftigungsort und der Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz liegen, kann der Aufstiegs-Bonus nur bei der IHK Pfalz beantragt werden. Voraussetzungen hierzu sind allerdings, dass die Zulassung zur Prüfung der IHK Pfalz vorliegt und die Prüfung auch dort absolviert wird, sofern die Prüfung zu diesem Zeitpunkt auch dort angeboten wird.
Anmerkung: Wenn diese Teilnehmer die Prüfung im Saarland ablegen möchten, ist dies natürlich auch möglich, allerdings ohne Anspruch auf den Aufstiegsbonus.
Der Aufstiegsbonus für Techniker
Mit dem „Aufstiegsbonus“ vom saarländischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
wird eine finanzielle Anerkennung für bestandene Meister- und Fortbildungsprüfungen gewährt.
Die vom Ministerium zur Verfügung gestellten Mittel gelten derzeit für den Förderzeitraum vom 01.01.2022 – 31.12.2026.
Der Bonus beträgt 1.000 Euro und kann pro Kalenderjahr nur einmal beantragt werden.
Wer hat Anspruch auf den „Aufstiegsbonus“?
Alle erfolgreichen Absolventen der Prüfung zum/zur „Staatl. geprüften Techniker/in“
haben Anspruch auf den Aufstiegsbonus von 1.000 €, wenn sie
- zum Zeitpunkt der Vornoten- und Zulassungskonferenz oder
- zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses,
ihren Beschäftigungsort oder ihren Hauptwohnsitz im Saarland haben.
Wie erhalte ich den „Aufstiegsbonus“?
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr gewährt den Zuschuss für „Staatlich geprüfte Techniker/innen“. Die Bearbeitung und Bewilligung der Anträge der Absolventen der BFW-Fachschule für Technik übernimmt die BFW-Fachschule für Technik.
Die Antragstellung muss innerhalb von 3 Monaten nach Feststellung des Prüfungsergebnisses erfolgen.
Wann erhalte ich den „Aufstiegsbonus“?
Die Auszahlung erfolgt unmittelbar nach Prüfung und Bewilligung durch die BFW Saarland GmbH.
Förderung im Rahmen des Förderprogrammes „KdW“
Das Förderprogramm „KdW“ richtet sich an Mitarbeiter aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Saarland.
Gefördert werden Schulungen im Rahmen der Tätigkeit der/des Beschäftigten.
Der nicht zurück zahlbare Zuschuss für diese Seminare beträgt 40 % der Netto-Seminarkosten,
max. 2.000,- € je Mitarbeiter je Seminar (min. 100,- €, d. h. 200,- € Netto-Seminarkosten).
Die BFW Saarland GmbH führt als anerkannter und zertifizierter Weiterbildungsträger Seminare durch, die im Rahmen des KdW gefördert werden.
Die Registrierung und Antragstellung erfolgt online über die KdW-Servicestelle.
Das Weiterbildungsstipendium
Was ist das Weiterbildungsstipendium?
Das Stipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf.
Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Maximale Laufzeit 3 Jahre, bis zu 8.100 € Förderkosten (max. 2.700 € pro Kalenderjahr).
Wie sind die Bewerbungsvoraussetzungen?
- Eine abgeschlossene Ausbildung mit mind. 87 Punkten oder besser als „gut“
- oder
- Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen
- oder
- Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.
Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet sein.
Kontaktstellen
Durchgeführt wird es von den Prüfkammern, vor denen die Abschlussprüfung der Berufsausbildung stattgefunden hat, z. B. IHK, HWK, StBK
Bildungsgutschein
Unsere Kunden sind auch die hiesigen Agenturen für Arbeit bzw. die Jobcenter, denen wir nach wie vor als Kooperationspartner bei der Umsetzung ihrer Arbeitsmarktpolitik mit Qualifizierungsangeboten zur Seite stehen.
Die BFW Saarland GmbH ist seit 1996 nach DIN EN ISO 9000ff zertifiziert. Darüber hinaus ist die BFW Saarland GmbH seit Juni 2005 ein zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung. Sie erfüllt somit die Forderungen des SGB III § 178 sowie der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).
Die Kosten für die hier angezeigten Qualifizierungen werden bei Erfüllung entsprechender individueller Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit/Jobcenter übernommen. Ihre zuständige Agentur für Arbeit/Jobcenter entscheidet mit Ihnen über Ihre Teilnahme. Bitte setzen Sie sich daher bei Interesse möglichst umgehend mit dem/der zuständigen Berater/in bzw. Vermittler/in in Verbindung.
zu den Lehrgängen…
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